Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage
Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen. Wir beantragen für Sie Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz Zulassungsbehörde.
In der Regel sind Kurzzeitkennzeichen innerhalb von ein paar Stunden abholbereit. Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben. Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Auch wenn Sie nicht in München gemeldet sind oder das Fahrzeug sich nicht in München befindet vermitteln wir Ihnen problemlos Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Hotline 089 – 20 96 37 60 zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs in Kopie
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
Sollten Sie Fragen zu Kurzzeitkennzeichen oder anderen Zulassungen haben oder die Erstellung eines unverbindlichen Angebots wünschen, rufen Sie uns bitte an.
Wir beraten Sie gerne an allen 7 Tagen in der Woche von 06:00 bis 22:00 Uhr.