KFZ-Abmeldung
Kfz Abmeldung – Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen. Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung für 60 – 90 Tage möglich.
Erforderliche Unterlagen zum Stillegen eines Kraftfahrzeugs in München
- ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Betriebserlaubnis / COC bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- Nummernschilder bzw. Nummernschild bei einem Motorrad
- ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
- Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.