Zollkennzeichen / Exportkennzeichen
Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen). Eine vorherige Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist nicht mehr erforderlich. Bei zugelassenen Fahrzeugen sind jedoch die bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen. Im Zweifelsfall kann eine Vorführung des Fahrzeuges angeordnet werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der Hotline 089 – 20 96 37 60 zur Verfügung.
Das Ausfüllen der Formulare übernehmen wir gerne für Sie.
Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Zollkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen,
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- wenn dem Fahrzeug zuletzt ein Zollkennzeichen zugeteilt worden ist und es erneut Zollkennzeichen bekommen soll.
Erforderliche Unterlagen
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- gültiges Personaldokument
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
- die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen wird von uns erledigt
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Auszug aus dem Handelsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der / des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
Wir beraten Sie gerne an allen 7 Tagen in der Woche von 06:00 bis 22:00 Uhr.